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 SO WOHNEN WIR
Taxordnung
Alterswohnungen
Räumlichkeiten

TAXORDNUNG IM PFLEGEBEREICH
 

Die Taxtabelle informiert Sie im Wesentlichen über die Höhe der Grundtaxe-Hoteltaxe sowie des Pflegeindexes gemäss Aufwandgruppe, siehe Tabelle in der detailierten Taxordnung.

Grundlage

Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des Regierungsrates, RRB Nr. 2009/1504 vom 24.08.2009, des Kantons Solothurn, in Anlehnung an das KVG sowie der Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen für das laufende Betriebs- und Geschäftsjahr

Grundtaxe und Pflegetaxe pro Aufenthaltstag und Person

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1er-Zimmer CHF 107.--
- 1er-Luxus-Zimmer CHF 118.--
- 2er-Zimmer CHF 92.--
(inkl. CHF 15.00/Tag Investitionskostenpauschale)


Zuschlag für Kurzaufenthalter bis max. 3 Monate CHF 15.-- (Ferienbetten)
Zuschlag für ausserkantonale Heimgäste CHF 15.--

Gerne stellen wir auf Anfrage unsere Taxordnung zu.